Die BKK·VBU klagt vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen das BVA, um künstliche Befruchtung für Unverheiratete durchzusetzen.
Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK·VBU) stellte vor dem Bundesversicherungsamt (BVA) einen Antrag einen erhöhten Kostenzuschuss zur künstlichen Befruchtung auch unverheirateten Paaren zugänglich machen zu können und scheiterte damit. Die entsprechende Satzungserweiterung war vom BVA abgelehnt worden. Das BVA berief sich in seiner Begründung auf eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums. Darin steht unter anderem, dass "der Gesetzgeber im Hinblick auf die Regelung des §27a SGB V (künstliche Befruchtung) davon ausgeht, dass die Ehe den Kindeswohlbelangen Rechnung trage."
Die BKK·VBU ist der Überzeugung, dass ein Trauschein nicht die Voraussetzung sein muss, um gute Eltern zu sein und möchte sich daher für die Gleichberechtigung unverheirateter Paare einsetzen. So entschied sich die BKK·VBU Klage einzureichen.