Beratung und Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare mit Kinderwunsch
Wie bei heterosexuellen Paaren kann auch bei homosexuellen Paaren eine ungewollt kinderlose Beziehung sehr belastend sein, deren Behandlung in der Vergangenheit aber sehr schwierig war. Seit dem Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) am 01.07.2018 behandeln wir in unserem Zentrum lesbische Paare mit Kinderwunsch, die in einer verheiratet sind.
Homosexuelle Paare, die für ihren Kinderwunsch auf eine Eizellspende angewiesen sind, können wir leider weder beraten noch bei Ihrer Behandlung begleiten, da in Deutschland die Eizellspende und alle damit verbundenen Leistungen gem.§1 Abs. 1 ESchG strafbar ist und berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würden.
Die Behandlung lesbischer Paare erfolgt in der Regel durch eine Übertragung von Spendersamen (donogene Insemination IUI), gegebenenfalls kombiniert mit einer hormonellen Unterstützung der werdenden Mutter. Auch eine künstliche Befruchtung ist bei Bedarf, z.B. bei Eileiterverschluß oder anderen Einschränkungen der Fruchtbarkeit, möglich.
Die verwendeten Spendersamen entnehmen wir unserer eigenen Samenbank, in der wir qualitativ hochwertiges Sperma ausgewählter Spender lagern. So können wir Ihnen ein hohes Maß an Qualität garantieren, was sich auf den Therapieerfolg entscheidend auswirkt. Bei der Spenderauswahl stehen eine größtmögliche optische Ähnlichkeit mit Ihnen und die Berücksichtigung der passenden Blutgruppe im Vordergrund, aber auch besondere Veranlagungen sowie der Bildungsstand finden auf Wunsch Berücksichtigung.
Da es uns sehr wichtig ist, die Anzahl der erzeugten Kinder eines Spenders zu kontrollieren, möchten wir dringend zeitnah von unseren Patienten über den Behandlungsausgang informiert werden.
Die Spenderdaten werden, jetzt gesetzlich geregelt, für 110 Jahre im Samenspenderregister des DIMDI gespeichert. Einzig Ihr Kind hat ab dem Alter von 16 Jahren das Recht, Auskunft über den Spender zu erhalten, für Sie als behandeltem Paar bleibt der Spender anonym, auch hat der Spender keinen Anspruch auf Informationen über Ihr Kind
Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten zur BehandlungIhres Kinderwunsches. Dazu laden wir Sie herzlich zu einem ersten Beratungsgespräch ein, bei dem alle Facetten der Behandlung, wie ärztliche, rechtliche sowie psychosoziale Aspekte, ausführlich besprochen werden. Hier werden Ihnen auch alle mit der Behandlung verbundenen Fragen beantwortet. Dazu sollten beide Partner anwesend sein und etwas Zeit mitbringen.