Erfülle ich die Voraussetzungen der gesetzlichen Kasse?
Bevor Sie und Ihr Partner sich an Ihre Krankenkassen wenden, um den Antrag für die Genehmigung der Sterilitätstherapie und 50 % Kostenanteilübernahme zu stellen, sollten Sie und Ihr Partner folgende Voraussetzungen erfüllen:
Drucken1. Das Patientenpaar: Sind Sie verheiratet? | |||
ja | nein |
2. Die Frau: Sind Sie zwischen 25 und 40 Jahre alt? | |||
ja | nein |
3. Der Mann: Sind Sie zwischen 25 und 50 Jahre alt? | |||
ja | nein |
4. Die Frau: Haben Sie in der Vergangenheit mit dem gleichen Partner eine Therapie durchgeführt und bereits die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse beansprucht? | |||
ja | nein |
5. Der Man: Haben Sie in der Vergangenheit mit der gleiche Partnerin eine Therapie durchgeführt und bereits die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse beansprucht? | |||
ja | nein |
6. Weder Ehefrau noch Ehemann dürfen sterilisiert sein. | |||
Ehefrau | Ehemann | ||
ja | nein | ja | nein |
Sie erfüllen die Voraussetzungen, um den Genehmigungsantrag an die zuständige Krankenkasse zu stellen.
Sie erfüllen die notwendige Voraussetzungen nicht, weil:
Sie sind nicht verheiratet. Nur verheiratete Paare haben Einspruch auf die Kostenübernahme.
Rat:
Sie sind unter 25 Jahre alt bzw. über 40 Jahre alt.
Rat:
Sie sind über 50 Jahre alt
Rat:
Sie haben bereits eine Therapie mit dem Ehemann durchgeführt und Kostenübernahme in Anspruch genommen.
Falls:
Sie haben sich in der Vergangenheit sterilisieren lassen. Leider haben Sie keinen Anspruch auf die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.
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